Mit der fortschreitenden Entwicklung von Digitalisierungsstrategien müssen wiederrum auch gesetzliche Regelungen angepasst werden. Nach dem Inkrafttreten des ersten E-Government-Gesetzes 2015 haben wir nun eine Änderung beschlossen.

Beispielsweise haben wir eine Experimentierklausel eingefügt, um zukünftig in Ausnahmefällen auch neue Formen zur Erprobung von Aufgabenerledigen zu entwickeln und einsetzen zu können. Wir wollen den digitalen Prozess möglichst noch dynamischer gestalten. Diese Handschrift tragen gleichermaßen auch die zusätzlichen Investitionen im zweiten Nachtragshaushalt.

Die Digitalisierung ermöglicht und allen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe und kann als eine der wichtigsten Chancen für unser schönes Bundesland verstanden werden.

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„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

HIER könnt ihr die gesamte Pressemitteilung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung lesen.