Wir wurden als Land damit beauftragt die datenschutzrechtlichen Anpassungen in ein eigenes Justizvollzugsdatenschutzgesetz umzusetzen. Dies kann nun nach der 2. Lesung abschließend passieren.

Die Europäische Datenschutzverordnung hat unser Verständnis für die Sicherheit unserer Daten maßgeblich verändert. Nichtsdestotrotz sind natürlich auch weitere Lebensbereiche von den Veränderungen betroffen, sodass wir ebenso im Justizvollzugsdienst rechtliche Anpassungen vornehmen mussten.

In der Debatte durfte ich sowohl als Vorsitzender des Rechtsausschusses sowie als Vertreter meiner Fraktion das Wort ergreifen und für die Zustimmung werben.

Mein Statement als Vorsitzender des Rechtsausschusses:

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Mein Redebeitrag als Vertreter der SPD-Landtagsfraktion:

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