Am 20. September 2026 geht es um viel. Es geht darum, ob unsere Region in Schwerin weiterhin eine starke, verlässliche Stimme hat. Eine Stimme, die nicht nur laut ist, sondern Probleme löst.

Als Ingenieur weiß ich: Ohne Energie bewegt sich nichts. Das gilt auch für die Demokratie. Ein erfolgreicher Wahlkampf lebt von guten Ideen, vielen helfenden Händen – und den nötigen finanziellen Mitteln, um unsere Botschaft hörbar zu machen.

Warum spenden? Ich trete an, um als Parlamentarischer Geschäftsführer in der Landespolitik weiter den Takt anzugeben und gleichzeitig als Euer Abgeordneter vor Ort greifbar zu bleiben. Doch Plakate kleben sich nicht von allein, Flyer drucken sich nicht kostenlos und digitale Reichweite gegen Desinformation kostet Geld.

Ich nehme keine Großspenden von Konzernen. Mein Wahlkampf ist finanziert von Menschen wie Dir – aus der Mitte der Gesellschaft.

Was passiert mit Deinem Beitrag? Deine Unterstützung fließt zu 100 % in die Sichtbarkeit hier im Wahlkreis 16:

  • finanzieren Social-Media-Anzeigen, um junge Wähler zu erreichen.
  • drucken Flyer für eine ganze Nachbarschaft in Bützow oder Güstrow.
  • helfen uns, Veranstaltungen und Bürgerdialoge zu organisieren.
  • sorgen für Großflächenplakate an den wichtigen Kreuzungen unserer Heimat.

Dein Vorteil: Spenden an politische Parteien lohnen sich doppelt. Du stärkst die Demokratie und profitierst steuerlich. Bis zu 1.650 € (bei Verheirateten 3.300 €) sind direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Du bekommst automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.

Hilf mir, unseren Wahlkreis 16 vorn zu halten. Pragmatisch. Ehrlich. Direkt.

Spenden per Überweisung

Natürlich können Spenden auch ganz einfach per Überweisung an den SPD-Landesverband gerichtet werden. Die Bankdaten dafür lauten:

Kontoinhaber: SPD-Landesverband MV
IBAN: DE60 1005 0000 0190 4282 10
BIC: BELADEBEXX

Verwendungszweck: Spende / [Vorname + Name + Anschrift]
Die Kontakten benötigen wir, um eine Spendenquittung zuzustellen. Der Versand erfolgt automatisiert zwischen März und Mai des Folgejahres.

Steuerliche Hinweise

Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 3.300 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um bis zu 6.600 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).