Mitglied der Stadtvertretung Güstrow

Die Stadtvertretung Güstrow ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und oberstes Willensbildungs- und Beschlussorgan der Stadt Güstrow. Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt Güstrow zuständig und überwacht die Durchführung der gefassten Beschlüsse.

Die Stadtvertretung besteht aus insgesamt 29 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern, die sich in fünf Fraktionen zusammengeschlossen haben. Stärkste Fraktion ist die CDU, gefolgt von der SPD und den Linken, sowie den Zählgemeinschaften "Die Grünen/FDP" und "Freie Wähler/Einzelbewerber".

Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte ein Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten, einem ersten und einem zweiten Stellvertreter, sowie zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern. Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Fraktionen bzw. Zählgemeischaften. Der Präsident hat die Aufgabe die Sitzungen der Stadtvertretung zu leiten, sowie die Stadtvertretung nach Außen zu vertreten.

Als 1. stellvertreter des Präsidenten der Stadtvertretung habe ich die Aufgabe, den Präsidenten bei Verhinderung zu vertreten und somit die Stadtvertretung nach außen zu repäsentieren.


Ehemalige Mandate

Mitglied des Kreistages Landkreis Rostock

Der Kreistag Landkreis Rostock ist die kommunale Volksvertretung des Landkreises. Ihm gehören 69 gewählte Mitglieder an. Alle fünf Jahre finden Kommunalwahlen statt, zuletzt 2014.

Mit der Kreisgebietsreform 2011 wurde eine außerordentliche Wahl zum Kreistag notwendig. Bei dieser Wahl wurde ich zum Mitglied des ersten Kreistages des Landkreises Rostock gewählt. Ich war bis 2014 Mitglied des Fraktionsvorstandes und gleichzeitig Schatzmeister der SPD Fraktion im Kreistag.

Im Kreistag wurde ich als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt. Der Jugendhilfeausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Kreistages. Er ist ein beschließender Ausschuss, dessen gefasste Beschlüsse nicht zusätzlich im Kreistag beschlossen werden müssen.

Er ist neben der Verwaltung Teil des Jugendamtes und damit auch zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich um ein kommunales Verfassungsorgan. Quelle: Wikipedia

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen. Der Kreistag wählt neun Abgeordnete oder sachkundige Einwohner sowie sechs Mitglieder, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden.

Ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Schwerin

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland sieht vor, dass bei bestimmten Verhandlungen nicht nur ein Richter allein entscheidet, sondern mehrere Berufsrichter, sowie ehrenamtliche Richter eine gemeinsame Entscheidung fällen.

Die Aufgaben eines ehrenamtlichen Richters sind vergleichbar mit denen eines Schöffen, jedoch verwendet die Verwaltungsgerichtsordnung hier eine andere Bezeichnung. Ehrenamtliche Richter sollen möglichst keinen juristischen Bildungshintergrund haben, um sich das Verfahren aus einem anderen Blickwinkel betrachten zu können.

Ein ehrenamtlicher Richter ist für die Dauer von fünf Jahren gewählt.