
17. Februar 2021: "Neustarthilfe" kann beantragt werden! Covid- 19 Update #50
Mit der sog. "Neustarthilfe" werden Soloselbstständige unterstützt, deren Einkommen im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist.
Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Vor allem sollen damit Künstler*innen und Kreative, deren Betriebskosten vergleichsweise geringer sind, unterstützt werden. Die "Neustarthilfe" beträgt in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes von 2019. Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe (Januar bis Juni 2021) überschneidet sich nicht mit der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020) und mit der November- oder Dezemberhilfe (Leistungszeitraum November 2020 bzw. Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu diesen Hilfen beantragt werden.
Weitere Informationen gibt es u.a. auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Finanzen: https://www.ueberbrueckungshil...
Hier kann der Antrag direkt gestellt werden: https://direktantrag.ueberbrue...